Einleitung

Kinder sind etwas ganz Besonderes. Es ist uns eine Freude, sie bei ihrer Entwicklung begleiten, fordern und damit auch fördern zu dürfen. Gleichzeitig sind Kinder und Jugendliche auch die verletzlichsten Mitglieder in unserer Gesellschaft, ihr Schutz ist uns ein außerordentlich wichtiges Anliegen, ihr Wohlbefinden ein nicht verhandelbares Gut.

Die Unversehrtheit von Mädchen und Jungen, egal ob vor physischer Gewalt wie körperlicher Misshandlung oder auch sexualisierter Gewalt, aber auch vor psychischer Gewalt wie Mobbing darf niemals in Frage stehen. Dafür setzen wir uns mit all unseren zur Verfügung stehenden Mitteln engagiert und offen ein.

Dabei nicht zu vergessen ist auch die Fürsorge unserer haupt-/nebenberuflichen und ehrenamtlichen Trainer(innen) und Betreuer(innen), die ebenfalls unseren Schutz bedürfen vor falschen oder haltlosen Verdächtigungen in diesem empfindsamen Bereich.

Der Umgang miteinander soll stets geprägt sein von gegenseitigem Respekt, wir versuchen aufeinander zu achten. Missstände können jederzeit offen angesprochen werden, wir sehen lieber „hin“ als „weg“. Das leben wir in unseren Angeboten, jeder sportliche Ehrgeiz und Leistungsgedanke ist dem gegenüber nachrangig.

Damit wollen wir erreichen, dass Kinder und Jugendliche die Sporthalle ohne jede Angst betreten, mit Begeisterung Badminton spielen können, dabei Spaß haben und hinterher diesen Ort auch wieder sicher verlassen können.

Wir sind bunt, tolerant, friedlich, ein Ort der Freude und Lebendigkeit, es bleibt kein Platz für Täter(innen).


Zielstellung

Mit dem in der Einleitung genannten Ansatz verfolgen wir die nachstehenden Ziele, die wir bei jedem Training und bei jeder Aktivität verfolgen, indem wir

  • Kinder und Jugendliche mit unseren Angeboten in ihrer Entwicklung fordern und fördern.
  • ein sicherer Ort der Freude sind, den die Kinder und Jugendlichen ohne Angst betreten und an dem sie Spaß haben.
  • dafür eintreten, Kinder und Jugendliche vor allen Formen der Gewalt – allen voran sexuelle, tätliche und diskriminierende Gewalt wie Mobbing – zu beschützen; innerhalb wie außerhalb unserer Gruppe.
  • uns über jedes Mitglied freuen und wo bei uns jeder so sein kann wie er ist, egal welcher ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung.
  • nach freiheitlichen und demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden handeln.


Verhaltensregeln

Für den Umgang miteinander gibt es für das Trainingsangebot feste Regeln, die zu befolgen sind und Grundlage eines funktionierenden Miteinanders sind. Damit sind sowohl der disziplinarische Umgang miteinander, als auch die Erwartungshaltung und die Einstellung gegenüber dem sportlichen Angebot beschrieben. Mit einigen dieser Regeln versuchen wir auch aktiv, die Unversehrtheit der Kinder Jugendlichen gewährleisten zu können.

Im Wesentlichen sind damit festgelegt:

  • Der Spaß am Badminton, Motivation und Einsatz im Training
  • Pünktlichkeit und Verbindlichkeit in Zusagen
  • Respektvoller Umgang miteinander
  • Aufenthaltsbereiche in der Halle
  • Essen und Trinken
  • Aufbewahrung von Mobiltelefonen während der Trainingszeit in der Tasche


Schutzmaßnahmen

Zur Einhaltung der gesetzten Ziele in Hinblick auf die Sicherheit der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen, gelten verschiedene Maßnahmen.

a) Körperkontakt

Die Kinder und Jugendlichen werden nur dann angefasst, wenn es die Situation zwingend erfordert (bspw. Hilfestellung beim Techniktraining) bzw. gebietet (Abklatschen einer gelungenen Aktion). Der Kontakt ist freiwillig und der Trainer/die Trainerin vergewissern sich vorab, ob das für das Kind / den/die Jugendliche(n) in Ordnung ist. Auch wenn nur der Eindruck besteht, dass keine Zustimmung besteht, wird davon abgesehen.

Ein Körperkontakt erfolgt grundsätzlich nur aus sportliche Gründen, nicht länger als notwendig und ausschließlich an Körperstellen, die nicht als unangenehm empfunden werden. Beispielsweise können Hände / Arme / Ellenbogen berührt werden, diese bei Übungen zu führen kann ein wichtiges Element beim Training und der sportlichen Verbesserung der Kinder und Jugendlichen sein.


b) Kontakt in Toiletten und Umkleidekabinen

Sensible Räumlichkeiten in der Halle wie Toiletten und Umkleidekabinen werden von Trainer(inne)n nur betreten, wenn es sich um die für ihr eigenes Geschlecht handelt. Die Umkleidekabinen und Toiletten des anderen Geschlechts werden grundsätzlich nicht betreten. Sollte eine (Not-)Situation einen Kontakt erfordern und kein(e) Trainer(in) des gleichen Geschlechts anwesend sein, wird zuerst ein Mitglied der Trainingsgruppe mit dem passenden Geschlecht zur Unterstützung hinzugezogen. Sollte auch das nicht der Fall sein, sind Personen anderer Gruppen / Sportarten mit dem passenden Geschlecht, die die Sporthalle zeitgleich nutzen, um Hilfe zu bitten. Sollte auch das nicht möglich sein, darf ein Eintreten in einer dieser Räume nur nach Anklopfen und akustischer Ankündigung (bspw. „Achtung, ich betrete jetzt die Umkleidekabine, weil…“) erfolgen.

Sollte ein Kontakt in diesem Falle widererwartend unerwünscht sein, wird der Raum sofort wieder verlassen; auch in dem Falle, wenn der Kontakt zwar nicht unerwünscht ist, Kinder und Jugendliche aber unbekleidet zu sehen sind. Ausnahmen davon können lediglich im Falle zwingend erforderlicher Erste-Hilfe-Maßnahmen bestehen.


c) Kontakt außerhalb der Sporthalle

Kontakten können auch außerhalb der Sporthalle bestehen, etwa im Rahmen von (auswärtigen) Wettkämpfen, Aktionen oder Freizeitaktivitäten, die regelmäßig angeboten werden. Grundsätzlich gelten dabei die gleichen Regelungen wie im wöchentlichen Trainingsangebot. Darüber hinaus sind wir bemüht, immer mit einem männlichen und einem weiblichen Ansprechpartner zu agieren, um den Kindern und Jugendlichen bestmöglich bei Problemen zur Seite stehen zu können und etwaige sensible Situationen so bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Sollten nur Ansprechpartner eines Geschlechts zur Verfügung stehen können, wird im Falle von Problemen oder sensibler Themen ein geeignetes Mitglied des anderen Geschlechts der übrigen Teilnehmer(innen) dafür benannt, situativ zur Verfügung zu stehen.

Ist auch das nicht möglich, ist vor Start der Aktivität den Eltern der Kinder und Jugendlichen offen zu legen („Ich bin heute euer einziger Betreuer, …“), dass nur ein Ansprechpartner eines Geschlechts zur Verfügung. Diese haben dann mit ihrem Kind zu entscheiden, ob dieser Umstand so akzeptiert werden kann. Die Zustimmung kann auch schweigend erfolgen.

Grundsätzlich gilt, je länger und sportfremder die Aktivität, desto eher sollten zwei verschiedengeschlechtliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Bei Aktionen mit Übernachtung ist dies zwingend erforderlich.


d) Fürsorge und Intervention

Werden im regelmäßigen Kontakt (wöchentliches Training) mit den Kindern und Jugendlichen Veränderungen oder Auffälligkeiten bei ihnen festgestellt (bspw. blaue Flecken, Wunden, Verschlossenheit), die sich auch über einen längeren Beobachtungszeitraum bestätigen, wird dieser Verdacht geprüft. Dabei orientieren wir uns am Interventionsleidfaden des Deutschen Badminton-Verbandes (DBV).

Unsere Trainer(innen) sind aufgefordert, einen Verdacht bei einer geeigneten Stelle zu melden und sich selber Hilfe oder Unterstützung zu holen. Dazu können Polizei, Jugendamt, die Leitung der Badmintonabteilung oder auch die Ansprechpartner/Vertrauenspersonen aus dem DBV-Schutzkonzept gehören.

Die genaue Vorgehensweise wäre in jedem möglichen Verdachtsfalle einzeln und aufgrund der vorliegenden Informationslage zu entscheiden.

Bei Beobachtungen und Verdachtsfällen, der während der eigenen Angebote geschehen, wird ebenfalls so verfahren wie es vorstehend benannt ist.


e) Weitere Maßnahmen

Darüber hinaus sind einige Maßnahmen über die Verhaltensregeln festgelegt, die gerade den körperlichen/ gesundheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherstellen sollen, bspw.

  • Ernährung im Training (sportlergerecht, kein Junk-Food oder zuckerintensive Getränke)
  • Aufforderung, Flaschen mit ans Spielfeld nehmen und jederzeit trinken zu dürfen
  • Toilettengänge nach Rücksprache jederzeit möglich sind
  • Verbot des absichtlichen Abschießens von Mitspielern mit Federbällen

Ergänzend zu allen Maßnahmen gehört das Einfordern von

  • DBV-Ehrenkodex, Vordruck siehe Link
  • Erweitertes Führungszeugnis

unserer haupt-/nebenberuflichen und ehrenamtlichen Trainer(innen) und Betreuer(innen). Damit wollen wir nicht nur die Kinder und Jugendlichen schützen, sondern die verantwortlichen Personen auch selbst. Wir gehen davon aus, wer Ehrenkodex und erweitertes Führungszeugnis vorweisen kann, eine integrere Persönlichkeit ist und zum Wohle unseres Sports handelt.

Darüber hinaus sind wir bei Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten besonders aufmerksam, wenn diese Themen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt und/oder Kinder- und Jugendschutz beinhalten. Diese Angebote empfehlen wir unseren Verantwortlichen, um neben sportlichen Qualifikationen auch diese Facette eines ausgeprägten Trainer-/Übungsleiter-/Betreuer-Profils adäquat abdecken zu können.

Sollten wieder erwartend trotz alledem einmal Verdächtigungen im Raume stehen, werden diese in alle Richtungen geprüft. Mit den vorgenannten Regeln und Maßnahmen und unter Berücksichtigung dieser, sollten sich unsere verantwortlicheren Personen auch selbst davor schützen können, in Situationen zu geraten, die für sie unangenehm, unangemessen oder letztlich auch mit Konsequenzen versehen sind.


f) Ansprechpartner und Anlaufstellen für Prävention vor Gewalt

Nachfolgende Personen und Organisationen sind als neutrale Ansprechpartner für Prävention vor – besonders sexualisierter – Gewalt benannt:

  • Ansprechpartner innerhalb des Vereins/der Abteilung Badminton
  • Frau Hannah Schwehn
    (Kontaktdaten intern bekannt und verteilt und aus Datenschutzgründen hier nicht angegeben)         
  • Frau Yvonne Becker
    (Kontaktdaten intern bekannt und verteilt und aus Datenschutzgründen hier nicht angegeben)    
  • Herr Bernd Gubsch
    (Kontaktdaten intern bekannt und verteilt und aus Datenschutzgründen hier nicht angegeben)    


  • Ansprechpartner außerhalb des Vereins/der Abteilung Badminton
  • Das Team PSG (Prävention sexualisierter Gewalt) der Deutschen Sportjugend (dsj)
    E-Mail (allgemein): psg@dsj.de; Ansprechpartner siehe nachstehender Link:
    https://www.dsj.de/index.php?id=459


  • Kommunikationskette innerhalb des Vereins im Krisenfall

Sollte es zu einem Verdachtsfall oder einem konkreten Vorfall im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt kommen, ist die Kommunikation innerhalb der Badmintonabteilung und abteilungsübergreifend im Gesamtverein wie nachstehend geregelt:

  • Je nach Verdachtsmoment („Täter“), Information eines neutralen Ansprechpartners innerhalb des Vereins, eines Trainers/einer Trainerin oder Betreuer/Betreuerin
  • Information der Abteilungsleitung Badminton
  • Information des Präsidenten und des Geschäftsführers des Gesamtvereins durch den Abteilungsleiter Badminton oder eines Vertreters
  • Hinzuziehen externer Beratung; siehe dazu bspw. Ansprechpartner außerhalb des Vereins
  • Die „Checkliste und Informationswege im Umgang mit einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt“ ist anzuwenden (siehe Anlage)

Keinesfalls soll eine Person allein einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gezielt und systematisch abklären oder versuchen aufzudecken!


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird (teilweise) auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter!